AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Isimila Tanzania Adventures Ltd.

Nachfolgend finden Sie die allgemeinen Reise- bzw. Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) vom Reiseveranstalter
Isimila Tanzania Adventures Ltd. (nachfolgend Reiseveranstalter genannt). Diese bilden die Basis für einen durch Buchung abgeschlossenen Reisevertrag mit Isimila und Ihnen (nachfolgend Kunde genannt).

1. Abschluss eines Reisevertrages
1.1 Der Kunde muss der Reise schriftlich (per Brief oder elektronisch durch Email) zustimmen. Die Eingangsbestätigung dieses Emails durch den Reiseveranstalter stellt noch keine Annahme der Buchung dar. Der Reiseveranstalter versendet ein Buchungsformular per Email and den Kunden. Mit der schriftlichen Reiseanmeldung beim Reiseveranstalter durch Rücksendung dieses unterschriebenen Buchungsformulars (Buchung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines verbindlichen Reisevertrages an und akzeptiert die Vertragskonditionen des Reiseveranstalters für sich und alle Mitreisenden. Der Reiseveranstalter ist nicht haftbar für alle auftretenden Folgen, Probleme und daraus resultierenden Kosten
die aufgrund unzureichender oder falscher Informationen durch den Reisenden entstehen. Der Kunde sichert dem Reiseveranstalter mit der Unterschrift zu und bestätigt, dass alle aufgeführten Informationen für sich und die Mitreisenden korrekt sind. Sollten auf dem Buchungsformular falsche Informationen oder Inhalte aufgeführt sein, so ist der Reisende verpflichtet, diese dem Reiseveranstalter unverzüglich mitzuteilen.

1.2 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die schriftliche Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters an den Kunden zustande. Grundlage hierfür ist das Angebot, die Reiseausschreibung und Informationen zur jeweiligen Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen. Sollten ausgewiesenen Informationen in Angeboten, Rechnungen und Reiseunterlagen nicht vorliegen, so ist der Kunde verpflichtet, diese rechtzeitig anzufordern.
Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme gegenüber dem Reiseveranstalter erklärt.

1.4 Leistungsträger (z.B. Hotels und Beförderungsunternehmen) sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte, Onlineinformationen die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben werden, sind für den Reiseveranstalter und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Reiseveranstalters gemacht wurden.

1.5 Für Buchungen (z.B. Flüge, Vor- oder Anschlussprogramme) die der Kunde in Eigenregie außerhalb er vereinbarten Leistungen vornimmt, übernimmt Isimila Tanzania Adventures keine Haftung, sofern diese negative Einflüsse auf die gebuchte Reise haben (z.B. Flugverspätungen oder –ausfälle, Einreise ins Bestimmungsland).

1.6 Der Reisende sowie alle weiteren Mitreisenden sind dafür verantwortlich, dass er/sie sich in ausreichend guter physischer oder anderweitiger Verfassung/Kondition befindet, um keine Gefährdung für sich selbst oder seine Mitreisenden darzustellen oder den Genuss und das Reiseerlebnis der anderen Mitreisenden zu schmälern oder einzuschränken. Sollte dies dennoch der Fall sein, behält sich der Reiseveranstalter das Recht vor, den/die Reisenden von der Reise oder weiteren Durchführung der Reise auszuschließen. 

2. Bezahlung
2.1 Mit Vertragsabschluss wird eine sofortige Anzahlung von 25 % des Gesamtreisepreises fällig. Die Restzahlung wird (in Tansania eintreffend) 6 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aus dem in Nummer 7.1 genannten Grund abgesagt werden kann. Die unverbindlich reservierten Hotelunterkünfte und Inlandsflüge werden erst nach Eintreffen der Anzahlung auf unserem Konto verbindlich gebucht und gewährleistet. Eine sofortige Zahlung des gesamten Reisepreises wird fällig im Fall von eingeräumten Sonderkonditionen oder wenn der Reisebeginn unter 8 Wochen der Rechnungsstellung liegt. Manche Flugtarife sehen ebenfalls eine sofortige Zahlung vor. Besondere Zahlungskonditionen werden dem Kunden bereits im Angebot angezeigt und sind bei Buchung bindend.

2.2 Bei teilweisem oder vollständigem Zahlungsverzug ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und vom Kunden Schadensersatz gemäß Abschnitt 4 zu verlangen. Dies gilt auch für Reisen die über ein Reisebüro oder eine Agentur gebucht wurden.

2.3 Die Rechnungstellung, wie auch das Angebot, erfolgt in USD Dollar und ist in US Dollar auf das angegebene Konto in Tansania zu überweisen. 

2.4 Nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises erhält der Reisende die entsprechenden Reiseunterlagen. Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen für den Reisenden.

3. Änderungen der Leistungen und Preiserhöhungen
3.1 Eine vorvertragliche Preisanpassung kann notwendig werden, wenn die vom Kunden gewünschte im Angebot ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Angebots verfügbar ist oder durch Erhöhung der Beförderungskosten, Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.B. Hafen- oder Flughafengebühren bzw. eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Angebots.

3.2 Sonderwünsche oder abweichende Leistungen, z.B. aus Prospekten der Leistungsträger die den Umfang der angebotenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie vom Reiseveranstalter ausdrücklich bestätigt werden.

3.3 Grundsätzlich ist der Reiseveranstalter an die im Angebot bzw. Buchungsbestätigung aufgeführten Leistungen gebunden. Sollte sich der Reisepreis oder eine wesentliche Reiseleistung nachträglich ändern, so muss der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich nach Kenntnis darüber informieren. Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgabe für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, Nationalpark- und Konzessionsgebühren und dergleichen, Kerosinzuschläge oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt,
insofern sich die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsabschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren.

3.4 Erhöhen sich die bei Vertragsabschluss bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen oder die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten. Er kann diese durch die Anzahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.

3.5 Änderungen der Reiseleistungen nach Vertragsabschluss durch den Reiseveranstalter dürfen vorgenommen werden, solange der Gesamtzuschnitt und Charakter der Reise hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, Teile der Tour oder die gesamte Tour zu streichen, Routenänderungen oder Änderungen in den Unterkünften vorzunehmen, falls die Gesundheit oder das Leben der Reisenden gefährdet sind. Dies gilt speziell, wenn Wetter, Streik, Krieg bzw. Kriegszustände oder Regierungsentscheidungen dies nachweislich erforderlich machen. Zusätzliche aus solchen Gründen resultierende Kosten sind durch den Reisenden zu tragen.

3.6 Reiseleistungen bezüglich Tagesausflüge wie z.B. zu sozialen Einrichtungen wie Waisenhäusern, Schulen, Radtouren, Wanderungen, Walking Safaris können durch unvorhergesehene zwingende Umstände jederzeit abgeändert oder storniert werden. 

4. Rücktritt durch den Kunden / Stornokosten
4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgebend hierfür ist der Eingang der Rücktrittserklärung des Kunden beim Reiseveranstalter in Schriftform an Werktagen (Montag bis Samstag unter Berücksichtigung nationaler sowie bundeslandspezifischer Feiertage) und die darauffolgende Bestätigung des Reiseveranstalters.

4.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter, sofern der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder wenn ein Fall höherer Gewalt vorliegt, Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Kosten und Aufwendungen fordern. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen, sofern dies möglich ist. Im Übrigen fallen Mehrkosten dem Reisenden zu Last.

Der Reiseveranstalter kann eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen z.B. durch Stornokosten bei Leistungsträgern vor Ort wie z.B: Unterkünfte, in Abhängigkeit zum jeweiligen Reisepreis verlangen und diesen Anspruch entsprechend der nachfolgenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren.

Für die Reisen werden
bis 93. Tag vor Reiseantritt 25 % des Gesamtpreises
bis 63. Tag vor Reiseantritt 35 % des Gesamtpreises
bis 33. Tag vor Reiseantritt 60 % des Gesamtpreises
bis 23. Tag vor Reiseantritt 85 % des Gesamtpreises
ab dem 22. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Gesamtpreises als Ersatzanspruch gefordert.

4.3 Rücktrittsgebühren für Flüge:
Je nach Regularien und Bedingungen der Fluggesellschaft werden dem Kunden die anfallenden Stornierungsgebühren bzw. Kosten in Rechnung gestellt. Insbesondere nach Ausstellung der Flugdokumente ist eine Erstattung der Gebühren nicht möglich.

4.4 Wenn mehrere reisende Parteien gemeinsam eine Reise buchen, können bei einer Stornierung von einem Teil der Reisenden für geteilte Leistungen, wie z.B. ein Fahrzeug mit Fahrer bei privat geführter Reise, ebenfalls erhöhte Stornokosten anfallen.

4.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor, im Ausnahmefall eine Abweichung der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung einzufordern. Hierfür muss der Reiseveranstalter die ihm entstehenden Kosten konkret beziffern und belegen. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.

5. Umbuchungen
5.1 Umbuchungen, also Änderungswunsche des Kunden jeglicher Art (Reisetermin, Reiseziel, Ort des Anreiseantritts oder Reiseende, der Unterkunft oder Beförderungsart), die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Absatz 4 erfolgen. Hierfür ist eine Neuanmeldung obligatorisch notwendig. Der Kunde hat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Umbuchung oder jegliche Änderungen des Inhalts der gebuchten Reise nach Vertragsabschluss. Ist eine Umbuchung oder geringfügige Änderung möglich, kann der Reiseveranstalter eine Bearbeitungsgebühr von 50 USD zzgl. der neuen Leistung verlangen.

5.2 Zu Umbuchungen auf andere Unterkünfte durch den Reiseveranstalter die aufgrund Überbuchung der Unterkünfte hoher Nachfrage z.B. in der Hochsaison vorkommen können, ist der Reiseveranstalter grundsätzlich berechtigt. Er wird in jedem Falle versuchen eine gleichwertige Unterkunft ohne Aufpreis zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, muss dem Kunden eine alternative Unterkunft mit Auf- oder Minderpreis angeboten werden.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Im Falle, dass der Kunde einzelne ordnungsgemäß angebotene Leistungen der Reise nicht in Anspruch nimmt, aus Gründen die ihm selbst zuzurechnen sind, wie z.B. Verspätungen oder Ausfälle selbst gebuchter Flüge, aus Gründen des vorzeitigen Reiseabbruchs oder sonstigen zwingenden Gründen, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung dieser Kosten der Reise. Der Reiseveranstalter wird sich um die Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Sollte es sich um völlig unerhebliche Leistungen handeln oder eine Erstattung nicht möglich, entfällt diese Verpflichtung.

7. Rücktritt und Kündigung vom Reisevertrag
7.1 Der Reiseveranstalter behält es sich vor, bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird bis 6 Wochen vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurückzutreten. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück

7.2 Der Reiseveranstalter behält es sich ebenfalls vor nach Antritt einer Reise ohne Einhaltung einer Reisefrist zu kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchen Maßen vertragswidrig oder unverantwortlich verhält oder eine Zumutung für weitere Reisende bedeutet, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Bei einer Kündigung durch den Reiseveranstalter, behält er den Anspruch auf den Reisepreis, jedoch muss er sich den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den
Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

7.3 Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen. Mehrkosten fallen dem Reisenden zur Last.

8. Gewährleistung
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise gewissenhaft vorzubereiten, die Leistungsträger vor Ort sorgfältig auszuwählen und zu überwachen. Er ist verantwortlich für die Richtigkeit der Beschreibung aller im Angebot angegebener Reiseleistungen inkl. Angebotsänderungen und die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistungen.

9. Obliegenheiten des Kunden
Abhilfe
9.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein.

9.2 Der Kunde ist zudem verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung vor Ort zur Kenntnis zu geben. Die Reiseleitung muss, sofern möglich, für Abhilfe vor Ort sorgen, ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. Wie der Reiseveranstalter und/oder die Reiseleitung zu erreichen ist, ist in den Reiseunterlagen aufgeführt.

9.3 Bei unverhältnismäßigem Aufwand kann der Reiseveranstalter die Abhilfe verweigern. Es steht dem Reiseveranstalter frei, Abhilfe in Form einer gleichwertigen Ersatzleistung zu erbringen.

Kündigung des Vertrages
9.4 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, muss der Reisende dem Reiseveranstalter eine angemessen Frist zur Abhilfe gewähren. Leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen gesetzten Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet dem Reiseveranstalter der auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallene anteilige Reisepreis.

Gepäckverlust und Gepäckverspätung
9.5 Der Reiseveranstalter empfiehlt dringend Schäden am Gepäck und Zustellungsverzögerungen oder Verlust des Gepäcks bei Flugreisen sofort an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige an entsprechender Stelle direkt am Flughafen bei der entsprechenden Fluggesellschaft anzuzeigen. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Fluggesellschaft die Erstattung ablehnt, wenn solche eine Anzeige nicht getätigt wurde. Bei Flugreisen sind nach dem Montrealer Übereinkommen Gepäckschäden innerhalb von 7 Tagen und Gepäckverspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung schriftlich bei der Fluggesellschaft zu melden.

Reiseunterlagen
9.6 Sollte der Kunde die nötigen Reiseunterlagen (Flugschein, Reiseinformationen etc.) bis 14 Tage nach vor Reisebeginn nicht erhalten, ist er verpflichtet, dies dem Reiseveranstalter mitzuteilen.

10. Beschränkung der Haftung
10.1 Der Firma Isimila Tanzania Adventures Ltd. gehören nicht alle Leistungsträger die einen Beitrag zur Reise stellen. Wir buchen Transporte (z.B. Flüge, Autofahrten, Fähren usw.), Unterkünfte sowie weitere Servicedienstleistungen hinzu. All diese Dienstleister sind eigenständige, unabhängige Auftragnehmer. Für Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und die ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden (wie z.B. internationale Flüge sowie Inlandsflüge im Reiseland, Fahrten mit der Deutschen Bahn und Fähren, Unterkünfte, Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgang- und Zielort) haftet der Reiseveranstalter nur als Vermittler. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen dieser lediglich vermittelten Leistungen.

Der Reiseveranstalter handelt als Vermittler für den Kunden bei Transport, Unterkünften oder anderen Reisearrangements. Der Reiseveranstalter wird sich äußerst um des Kunden Zufriedenheit und Sicherheit bemühen, steht jedoch nicht in der Verantwortung oder Haftung bei jeglicher Verletzung, Tod, Schaden, Verlust, Unfall, Verspätung oder Ausfall in Verbindung mit Dienstleistungen von Flugzeugen, Zügen, Schiffen, Automobilen oder anderen Beförderungsmitteln oder die Handlungen von jeglicher dritten Partei die bei der Beförderung involviert ist.

10.2 Der Reiseveranstalter ist nicht verantwortlich für Schäden, zusätzliche Kosten oder andere Verluste aufgrund von Stornierung, Verspätung oder anderer Änderungen durch Flugdienste, Krankheit, Wetter, Streik, Unruhen, Handlungen oder Drohungen durch Terroristen, Reisewarnungen oder Verbote, Beendung oder Aufhebung von Kriegsrisiken, Quarantäne, höhere Gewalt oder andere Ursachen die außerhalb seiner Kontrolle liegen. All diese Verluste gehen zuseiten des Kunden. Reisekosten beziehen sich ausschließlich für die Leistungen im gebuchten Zeitrahmen. Der Reiseveranstalter ist nicht haftbar für Verspätungen, Änderungen oder Stornierungskosten, die aufgrund falscher, ungültiger oder unzureichender Informationen durch den Kunden entstehen. Sollte es zu einer Stornierung, Verspätung oder Umplanung der Reise durch eine der vorangegangenen Ursachen welche außerhalb der Kontrolle der Firma liegen kommen, wird dem Kunde anstelle der ursprünglich geplanten Tour eine alternative Tour als Ersatz angeboten oder er kann aufgrund der vorangegangenen Gründe eine entsprechende Rückzahlung im Rahmen der bereits angefallenen Reisekosten erhalten, insofern diese von den Drittparteien einzuholen sind. Der Veranstalter trägt jedoch keine Verantwortung und haftet nicht für alle Belange, die außerhalb dieses Rahmens liegen. 

10.3 Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, die Reise falls nötig, hinsichtlich Reiseroute, Ersatzunterkünfte, Fahrzeuge, Flüge oder Aktivitäten abzuändern. Der Veranstalter darf unter voller Erstattung der Kosten die ihm bis dahin entstanden sind, eine Reise vor Abreise stornieren, verschieben oder ändern, solange diese nicht aus den vorangegangenen Gründen welche außerhalb der Kontrolle der Firma liegen, entstanden sind.

10.4 Zusätzlich und ohne Einschränkung ist der Veranstalter nicht haftbar für jegliche Verletzung, Verlust, Tod, Unannehmlichkeit, Verspätung oder Schaden an persönlichem Eigentum in Verbindung mit der zur Verfügungsstellung von jeglichen Leistungen. Dies ist unabhängig davon, ob dies durch höhere Gewalt, einer Katastrophe, Krankheit, Kriegshandlung, Aufstand, Tiere, Streik, Kriminalität, Terroristenhandlungen, Überbuchung oder Herabstufung von Leistungen, Lebensmittelvergiftung, mechanische oder anderweitige Ausfälle von Flugdiensten oder jeglicher anderer Beförderungsmittel zur pünktlichen An- und Abreise hervorgerufen wurde.

10.5 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Gefahren oder das Zu-Schaden-Kommen bzw. Verletzungen oder Tod der Reisenden bedingt durch Tiere oder Unfälle/gesundheitliche Auswirkungen wie z.B. Höhenkrankheit o.a. beim Wandern, Bergsteigen usw. Auch kann er nicht verantwortlich gemacht werden für das Fehlen von medikamentöser oder ärztlicher Versorgung bzw. Evakuierungsschwierigkeiten aufgrund von Abgeschiedenheit wie es in der Natur von Abenteuer-Reisen und Safaris liegt. Bergbesteigungen werden unter der Leitung von staatlich zugelassenen lokalen Bergführern oder ähnlich qualifizierten Reiseleitern durchgeführt. Diesen bleibt es vorbehalten die Touren auf die Möglichkeiten, technischen Voraussetzungen oder wegen unvorhergesehenen Umstände der Situation anzupassen bzw. abzuändern. Die unvorhersehbaren Umstände können u.a. Lawinengefahr, extremes Wetter oder Abbruch/Rückkehr wegen Verletzungen eines Teilnehmers sein.  

11. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1 Der Reisende ist verantwortlich sich die Pass, Visa und Gesundheitsvorschriften beim zuständigen Auswärtigen Amt oder Konsulat einzuholen.

12.2 Der Reiseveranstalter holt keine Visa für die Reisenden ein und haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.

12.3 Der Kunde und die Mitreisenden sind selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen aller notwendigen Reisedokumente und deren Gültigkeit und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, ebenso wie erforderliche Impfungen und das Einhalten der gesetzlichen Zoll- und Devisenvorschriften.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

14. Rechtswahl
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunde und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich tansanisches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

15. Gerichtsstand
15.1 Der Kunde/Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.

15.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen, die sich gegen Kunden richtet bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

Reiseveranstalter ist:
Isimila Tanzania Adventures Ltd.
Geschäftsführung: Marina Gehring / Juma Silayo
P.O. Box 16488 – Morombo
Arusha, Tanzania
Mobile: +49 176 472 96 132
Mobile: +255 786 239 629

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